„...letztlich ist der Mensch, als Folge oder Krönung der Evolution, nur in der Totalität der Erde begreifbar.“ (Leroi-Gourhan, Hand und Wort, S.22)

Samstag, 3. September 2016

Jan-Christoph Heilinger, Was heißt es, sich am Menschen zu orientieren? Die Bewertung biotechnologischer Veränderungen des Menschen (2015)

(in: Oliver Müller/Giovanni Maio (Hg.), Orientierung am Menschen. Anthropologische Konzeptionen und normative Perspektiven, Göttingen 2015S.113-121)

Jan-Christoph Heilinger befaßt sich in seinem Beitrag „Was heißt es, sich am Menschen zu orientieren?“ (2015), wie es schon im Untertitel seines Beitrags heißt, mit der ‚Bewertung‘ biotechnologischer Veränderungen des Menschen. Um eine solche Bewertung in angemessener Weise vornehmen zu können, müsse man, so Heilinger, zunächst klären, „wer oder was denn überhaupt ‚der Mensch‘ ist“. (Vgl. Heilinger 2015, S.113) Dabei geht Heilinger aber unglaublich naiv vor. Seine ‚Anthropologie‘ besteht darin, auf Begriffe zu verweisen, anstatt sie zu interpretieren, wie gleich zu Beginn seines Beitrags, wo er festhält, daß es „in der aktuellen Debatte über die Ethik des ‚Human Enhancements‘“ um Ausdrücke wie „‚transhuman‘ oder sogar ‚posthuman‘, jedenfalls aber ganz anders als bloß ‚human‘“ gehe. (Vgl. Heilinger 2015, S.113) Heilinger fügt noch hinzu, daß „solche Aussagen ... in mehrerer Hinsicht nicht unproblematisch“ seien, um es dann im Folgenden dabei zu belassen und nicht mehr darauf zurückzukommen.

Außerdem fügt Heilinger an verschiedenen Stellen in seinen Beitrag Listen von Merkmalen ein, die angeblich eine „inhaltliche Bestimmung ‚des Menschen‘“ ermöglichen. Selbstverständlich werden diese Listen nicht begründet, und auf die einzelnen Merkmale geht Heilinger auch nicht ein. Stattdessen verweist er auf einen anderen Text, in dem er das schon gemacht habe: „An anderer Stelle habe ich dazu einige Hinweise gegeben.()“ (Heilinger 2015, S.115)

In diesen Merkmalslisten soll es um konkrete Eigenschaften gehen, welche „so ausgezeichnet sind, dass ihr Verlust eine wesentliche Veränderung im Menschsein mit sich brächte“. (Vgl. Heilinger 2015, S.115) Diese verschiedenen Listen beinhalten anatomische, biologische und soziale Merkmale, „dass ‚der Mensch‘ oder auch Menschen normalerweise zwei Beine und zehn Finger haben, schlafen und essen müssen, mit anderen ihresgleichen zusammenleben und kommunizieren, lachen, spielen und so weiter“ (vgl. Heilinger 2015, S.113); sie beinhalten biologisch-physiologische und moralisch-ethische Merkmale von „lebendige(n) und damit sterbliche(n) sowie verkörperte(n) Sinnenwesen, die bleibende grundlegende Bedürfnisse haben, ebenso wie die Möglichkeit, sich selbst über die eigenen Handlungen Gedanken zu machen und Verantwortung zu übernehmen“ (vgl. Heilinger 2015, S.114); außerdem zählt Heilinger kognitive und emotionale Merkmale wie „Lebendigkeit, Verletzlichkeit, ein gewisses Maß an Sinnesfähigkeit, Intelligenz“ und „Offenheit für Neues und Selbstbestimmungsfähigkeit“ auf (vgl. Heilinger 2015, S.120f.).

Wichtig sei es auch, so Heilinger, „dass wir uns als Menschen verstehen – und nicht als Roboter, Cyborgs, Götter oder Tiere“. (Vgl. Heilinger 2015, S.115) In einer „relevanten Hinsicht“ spezifisch menschlich sind Heilinger zufolge Biorhythmen und Befindlichkeiten wie der „Zyklus von Arbeit und Entspannung, ein authentisches Abwechseln von Freude, neutraler Stimmung und gelegentlicher Stimmungstiefs“. (Vgl. ebenda)

Kein einziges Mal hält Heilinger es für erwähnenswert, daß ‚Bewußtsein‘ etwas sein könnte, was den Menschen zum Menschen macht. ‚Bewußtsein‘ fehlt auf seinen Merkmalslisten, was einerseits erfreulich ist; denn Bewußtsein ist weniger eine Eigenschaft wie Intelligenz oder zwei Beine und zehn Finger. Bewußtsein ist vielmehr eine Bedingung, aus der sich alles andere, was wir als irgendwie human oder inhuman bezeichnen könnten, ergibt.

Tatsächlich gibt es einen entsprechenden, wiederum leider nur kurzen Hinweis in Heilingers Beitrag, der in diese Richtung deutet: es ist davon die Rede, daß ein „wichtiger Bestandteil“ „gelingenden Lebens“ im „Umgang“ mit der „menschlichen Begrenztheit“ bestünde. (Vgl. Heilinger 2015, S.119) Diese Stelle macht Hoffnung, daß sich Heilinger vielleicht doch noch auf das Niveau einer ernsthaften Anthropologie aufschwingen könnte. Diese Hoffnung wird aber gleich wieder dadurch zunichte gemacht, daß Heilinger mit „Begrenztheit“ ein bestimmtes biotechnologisches Design meint, das den Menschen nicht in ‚inhumaner‘ Weise drauflos optimiert, mit dem Ziel, eine „zwei- oder fünfhundert Jahre alt werdende, immer aktive, hypomane und hyperaktive durchtrainierte menschliche Intelligenzbestie“ herzustellen. (Vgl. Heilinger 2015, S.119) – In dieser negativen Merkmalsreihe verwundert das Prädikat „hypoman“: es bezeichnet eine abgeschwächte Form einer Manie und paßt deshalb irgendwie nicht so richtig in diese Zusammenstellung.

Mit „Begrenztheit“ und dem angemessenen Umgang damit meint Heilinger also vor allem ein ‚humanes‘ Design, das keine Maximalziele der Veränderung des Menschen anzustreben versucht, sondern „nachvollziehbare() Ziele“ wie „möglichst gesund, aktiv, sozial eingebunden, glücklich zu sein und auch lange zu leben“. (Vgl. Heilinger 2015, S.119) Der angemessene „Umgang mit der menschlichen Begrenztheit“ (ebenda) besteht darin, den biotechnologischen Interventionen eine vage Grenze zu ziehen, die wiederum darin besteht, daß es irgendwann „genug“ ist:
„Stattdessen ist viel plausibler anzunehmen, dass eine Bestimmung dessen, was genug ist, und eine Beschreibung eines stimmigen menschlichen Lebens eine größere Annäherung an ein Ideal des menschliches Lebens beinhaltet, als das maximalistische Verfolgen der Ziele schneller, mehr, besser.“ (Heilinger 2015, S.119)
Heilingers Beitrag trägt also zur grundsätzlichen Problematik des „Human Enhancements“ wenig bis nichts bei, so wenig, wie er eine ernstzunehmende Anthropologie jenseits der bloßen Zusammenstellung von Merkmalslisten liefert. Er bewegt sich stattdessen im Rahmen einer ‚Ethik‘, die die Berechtigung biotechnologischer Interventionen einfach naiv voraussetzt. Seine ‚Kritik‘ beinhaltet lediglich Fragen, wie angemessene „Risikoabwägungen“ im Umgang mit den biotechnologischen Interventionen sichergestellt werden können (vgl. Heilinger 2015, S.114f.); wie für die freiwillige Zustimmung und die sachliche Informiertheit der Klientel gesorgt werden kann (vgl.Heilinger 2015, S.115); und wie vermieden werden kann, daß die „bereits bestehende Kluft zwischen den leistungs- und finanzstarken Individuen einerseits und den leistungs- und finanzschwachen Individuen andererseits“ noch weiter vergrößert wird (vgl. ebenda).

Am Ende seines Beitrags schlägt Heilinger noch ein individuelles biotechnologisches Design für Piloten vor: so könne man, wie Heilinger meint, bei Piloten auf eine „musikalische() Empfindungsfähigkeit“ verzichten, wenn dieser Verzicht mit einer „präzise(n) Kontrolle des Schlafbedürfnisses“ einherginge. (Vgl. Heilinger 2015, S.121) – Dazu hätte der auf Selbstoptimierung geradezu versessene Holo-Doc aus der Startrek-Serie „Voyager“ sicher das eine und andere anzumerken.

Es ist mir ein Rätsel, wie es dieser Betrag geschafft hat, in ein Buch aufgenommen zu werden, das nach dem erklärten Willen der Herausgeber zeigen soll, „welche philosophischen Möglichkeiten es gibt, auf den Begriff des Menschen stimmig und methodologisch reflektiert zu rekurrieren“. (Vgl. Müller/Maio 2015, S.9f.)

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